1804 wurde der Pranger vor dem Gebäude aufgestellt; bis zu diesem Zeitpunkt hatte er sich vor dem herrschaftlichen Wirtshaus auf dem Platzl (heute Hauptplatz) befunden. Die Prangersäule stammt aus dem 17. Jahrhundert. Heute steht der Pranger beim Stadt- und Tuchmachermuseum Pinkafeld.
Der Pranger besteht aus einem vierkantigen Steinpfeiler auf einem Sockel. Auf der Deckplatte befindet sich eine steinerne Urne mit der Jahreszahl 1804. Seitlich hängt ein Kettenstück mit einer Kugel. An der Vorderseite sind Doppelhandschellen angebracht sowie eine Ausnehmung mit einem Loch zum Einsetzen eines sogenannten Gerichtsarmes. Dieser hölzerne, bemalte Arm mit Schwert galt als Sinnbild der verliehenen Ius gladii (Bezeichnung für die juristische Vollmacht, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit außerhalb Roms die Todesstrafe auszusprechen und zu vollstrecken).
Dem Markt wurde bereits im Jahr 1397 vom Grundherrn der Herrschaft Bernstein, Nikolaus de Kanizsay, die Blutgerichtsbarkeit übertragen. Früher wurde der Arm nur während der Zeit der Gerichtsverhandlung angebracht. Heute ist eine Nachbildung dauerhaft am Pranger montiert; das Original befindet sich im Burgenländischen Landesmuseum in Eisenstadt.